Aktuell werden Maßnahmen aus der Prioritätenliste (siehe unten), dem Radverkehrskonzept und ortsübergreifende Planungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen umgesetzt. Der ADFC-F begleitet das kritisch und nimmt Stellung zu den Planungen und Ausführungen.
Bezugnehmend auf vorliegende Planungsunterlagen hat der ADFC-F am 13.03.2023 folgende Stellungnahmen für die Pestalozzistraße und den Havelländer Weg an die Stadtverwaltung und die Stadtverordnetenversammlung geschickt.
Aus Anlass der Berichterstattung in der MAZ vom 2.11.2022 hat der ADFC-F am 4.11.2022 eine Pressemitteilung veröffentlicht. In dem MAZ-Beitrag wurde die Deutsche Bahn zitiert, dass der Lückenschluss für den Radweg an der Nauener Chaussee zwischen Altem Finkenkrug und dem Radweg an der L202 nach Brieselang nur gemeinsam mit einer Brücke für den KFZ-Verkehr realisiert werden kann. Das würde die Planung und Ausführung einer Querung der Bahnlinie für den Rad- und Fußverkehr auf Jahrzehnte hinauszögern. Wir fordern daher die Landespolitik auf, unverzüglich zu handeln und Planung und Umsetzung einer separaten Querung der Bahnlinie für den Rad- und Fußverkehr zu starten.
Bezugnehmend auf vorliegende Planungsunterlagen zum Radweg nach Brieselang über die L201 / Nauener Chaussee und die entsprechende Präsentation im Bau- und Werksausschuss Falkensee vom 10. Januar 2022 hat der ADFC Falkensee (ADFC-F) am 23.1.2022 folgende Stellungnahme an den Landesbetrieb Straßenwesen und die Stadtverwaltung Falkensee verschickt.
Am 8.12.2021 stand die Ausbauplanung der Sonnenallee in der SVV-Sitzung zum Beschluss. Wie der ADFC-F herausgearbeitet hat, beruhte die Planung auf falschen Annahmen und widerspricht der Vorzugslösung für die Sonnenstraße im verabschiedeten Radverkehrskonzept. Das Planungsbüro hat beispielsweise falsche Werte für die Festlegung der Belastungsstufe gemäß ERA (Empfehlung für Radverkerhsanlagen) festgestellt. Auf der Folie 21 der Planung im BWA vom Mai wird eine Belastungsstufe II-III ermittelt. Das ist falsch, weil die im Diagramm eingetragene Zahl sich aus der DTV (also Kfz/24h, siehe Folie 4) von 1.752 ergibt, während das Diagramm eine Skala von Kfz/h hat. Wie in der ERA nachzulesen, ist hiermit die maximale Belastung in einer Stunde am Tag zu Grunde zu legen. Laut allgemein genutzter Daumenregel (Quelle: AK Radverkehr des ADFC Landesverbandes Brandenburg) berechnet man Kfz/h zu DTV/10 (ein Zehntel der DTV). Man kommt damit also zu einer Zahl von 175 Kfz/h und gemäß dem Diagramm in eine untere Belastungsstufe I laut ERA.
Das hatte der ADFC-F im Vorfeld der Sitzung klargestellt und noch einmal die bevorzugte Variante des ADFC-F, die Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen, welche auch im Radverkehrskonzept für die Sonnenstraße bereits formuliert war, empfohlen. Jedoch hat die SVV für den in der Sitzung vorgestellten Vorschlag gestimmt.
Am 8.12.2021 wurde das Radverkehrskonzept (RVK) der Stadt Falkensee durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) verabschiedet. Die Stadtverwaltung informiert über das endgültige RVK auf einer eigenen Webseite. Der Entwurf des RVK sowie auch die Änderungsanträge der Fraktionen stehen im Ratsinformationssystem unter Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung zur Verfügung.
Der ADFC Falkensee war frühzeitig in den Prozess eingebunden und hat bereits am Auftrag an das Planungsbüro mitgewirkt. Unsere Forderung an die Stadt Falkensee von Beginn an war, dass das Konzept in eine konkrete Umsetzung münden muss, beispielsweise in Form eines "Masterplans Radverkehr".
Im Laufe der Erarbeitung der Maßnahmenliste und des Netzkonzepts wurde der ADFC Falkensee in zwei ausführlichen Treffen mit der Stadt und dem Planungsbüro einbezogen und hat die ca. 160 Maßnahmen und deren Varianten kommentiert und eigene Maßnahmen vorgeschlagen. Wir konnten erwartungsgemäß nicht alle unsere Forderungen durchsetzen und werden im weiteren Verlauf die Umsetzung der Maßnahmen kommentieren.
Unsere allgemeine Sichtweise haben wir im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) in Form einer Stellungnahme im Februar 2021 eingereicht.
Weitere Gedanken zum Radverkehr haben wir in einer Präsentation beschrieben (Stand Mai 2022).
Im Herbst 2021 wurde das Radverkehrskonzept überarbeitet. Am 1.11.2021 fand eine Sondersitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Mobilität (ASUKM) zu diesem Thema statt. Darin wurde das RVK befürwortet und der SVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Falkenseer Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat im Dezember 2016 eine Prioritätenliste für den Bau von Rad- und Fußwegen in Falkensee beschlossen, die folgende Straßenzüge enthält:
1. Potsdamer Straße von Straße der Einheit bis südliche Stadtgrenze
2. Friedrich-Engels-AIIee, gesamte Länge
3. Karl-Liebknecht-Straße sowie Sonnenstraße soweit noch nicht vorhanden
4. Havelländer Weg von Karl-Marx-Straße bis Kreisverkehr Nauener Straße
5. Humboldtallee und Haydnallee
6. Pestalozzistraße von Spandauer Straße bis Fröbelstraße und Fröbelstraße
7. Elsterstraße von Spechtstraße bis Rudolf-Breitscheid-Straße
Der ADFC-F hat zu dieser Prioritätenliste "Fragen und Anmerkungen" an die Stadverwaltung übergeben.
Im April 2018 wurden im Bau- und Werksausschuss (BWA) erste Planungen für die Potsdamer Str. und die Friedrich-Engels-Allee vorgestellt, wozu der ADFC-F eine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Stadt Falkensee hat 2015 begonnen, den aus 2002 stammenden Verkehrsentwicklungsplan (VEP) fortzuschreiben. Informationen der Verwaltung finden sich hier.
Der ADFC-F hat den Entwurf des VEP 2017 kritisch analysiert und im November 2017 dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Bereits 2016 hat der ADFC-F eine eigene Analyse des VEP 2002 hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen zum Radverkehr vorgenommen und Anfang 2017 der Stadtverwaltung und dem mit der Fortschreibung beauftragten Planungsbüro für den VEP übergeben.
Das Ergebnis der Diskussionen findet sich im VEP 2018.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.